Energieberatung

Gebäudeenergieberatung Bei der Erstellung eines energetischen Modernisierungs- konzeptes für ein Gebäude müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Zunächst sind die Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) für das Gebäude bzw. die Bauteile einzuhalten. Danach sind KfW-Förder- bedingungen zu beachten, sofern KfW-Mittel für einen Kredit oder Zuschuss beantragt werden sollen. Die Umsetzbarkeit der einzelnen Details und Anforderungen für zur Erzielung des ausreichenden Wärmeschutzes sind zu prüfen. Der Zeitpunkt zur Durchführung der Modernisierungsmaßnahme und die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Maßnahmen sind zu überprüfen. Eine fundierte Grundlagenermittlung (Feststellung des Ist-Zustandes in einer Bestandsaufnahme) ist nötig, um ein Sanierungskonzept zu entwickeln und dies in eine bauliche Maßnahme umzusetzen.
 
Energieausweis Der Energieausweis (auch Energiepass genannt) dient als Bewertung bzw. Gütesiegel für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Ähnlich wie die Energieverbrauchsklassen bei neuen Haushaltgeräten macht der Energieausweis den Energiebedarf eines Gebäudes anhand eines Energiekennwertes mit einfachen Mitteln transparent. Der potentielle Mieter oder Käufer kann sich einen Einblick über die energetische Qualität des Gebäudes verschaffen. Der Energieausweis im Gebäudebestand ist ab dem 01.07.08 erforderlich. Im Neubau ist der Energiebedarfsausweis bereits seit 2002 Pflicht.
 
Fördermittel Zur Finanzierung von Energiesparmaßnahmen werden vom Bund Fördermittel zur Verfügung gestellt. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind zinsgünstige Förderkredite, Zuschüsse und Teilschulderlässe möglich. Hierbei müssen bestimmte Vorgaben zur Umsetzung der Baumaßnahmen eingehalten werden. Wir zeigen Ihnen welche Fördermittel für das jeweilige Gebäude möglich sind. Nach Festlegung des Modernisierungskonzeptes können die Nachweise und Antragsformulare bearbeitet werden.