Instandhaltung und Modernisierung an Hochbauten

Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten an Hochbauten erfordern eine genaue Bestandsaufnahme des Gebäudes, als auch eine Schadenaufnahme mit Erkundung der Schadensursache. Nach der Bestandsaufnahme kann ein Maßnahmenkatalog für die Instandhaltung, Instandsetzung oder gewünschte Modernisierung erarbeitet werden. Bei einem gepflegten Erscheinungsbild wird der Wert der Immobilie erhalten. Frühzeitiges Erkennen von Instandhaltungsmaßnahmen und zügige Beseitigung von Bauschäden vermindern den Instandhaltungs- und den Instandsetzungsaufwand. Geringe Erhaltungskosten steigern die Wirtschaftlichkeit der Immobilie.


Instandhaltung Bei Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden wird die Bauaufgabe auf die notwendige Maßnahme zur Erhaltung der Bausubstanz begrenzt. Instandhaltungsarbeiten müssen im frühen Stadium stattfinden, solange die Bausubstanz keine wesentlichen Schäden in der Gebrauchstauglichkeit aufweist.
 
Instandsetzung Instandsetzungsarbeiten stellen an Gebäuden die Gebrauchstauglichkeit wieder her. Die bauliche Ausführung ist daher tiefgreifender und bedingt teilweise auch den Rückbau der Bausubstanz. In der Begrifflichkeit stehen Instandsetzungsarbeiten für die Wiederherstellung ohne wertverbessernde Maßnahmen.
 
Modernisierung Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden stellen zum Einen die Gebrauchstauglichkeit wieder her, zum Anderen verbessern sie den ursprünglichen Gebäudezustand auf den aktuellen technischen Zustand.
Es werden wertverbessernde Maßnahmen durchgeführt
(z.B. Wärmedämmung der Außenwand, Austausch von Fensteranlagen, Austausch der Heizungsanlage, Einfügen von Solar- und Fotovoltaiktechnik und vieles mehr.)
Das Gebäude wird technisch überholt und kann je nach Bauherrenwunsch und Wirtschaftlichkeit auf den neusten bautechnischen Stand gebracht werden.