Sicherheits- und Gesundheits - Koordination
| Si-Ge-Koordination |
Unter Sicherheits- und Gesundheitskoordination versteht man das frühzeitige Planen der Bautätigkeit in Hinsicht auf Vermeidung von Arbeitsunfällen auf Baustellen. Der Gesetzgeber hat gesetzlich dem Bauherr die Aufgabe übertragen, für eine ausreichende Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf der Baustelle zu sorgen. Er kann sich auch eines geeigneten Si-Ge-Koordinators bedienen, der alle erforderlichen Koordinierungsarbeiten zur Einhaltung der Arbeitsschutzsicherheit auf der Baustelle im Einklang mit der eigentlichen Bautätigkeit organisiert. Diese Arbeiten beginnen bei der Planung des Bauvorhabens, über die Ausschreibung der Einzelleistungen bis hin zur Überwachung während der Bauausführung. Die wesentliche Aufgabe besteht darin frühzeitig Unfallgefahren zu erkennen und die Bautätigkeiten so zu steuern, dass Unfallgefahren während des Bauablaufes verhindert werden. Daher ist eine frühzeitige Zusammenarbeit zwischen der Bauablaufplanung und der Si-Ge-Koordination erforderlich, um Bauzeitverzögerungen und Planungsänderungen im Bauablauf zu vermeiden. Insbesondere bei Rückbaumaßnahmen (Abbruch) an Gebäuden ist eine Berücksichtigung von sicherheitsrelevanten Bedingungen unabdingbar. Zur SiGe-Koordination gehört die Ankündigung der Baustelle beim Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, das Erstellen einer Baustellenordnung und Erstellen eines SiGe-Plan, Einweisungen der Unternehmer in die Baustelle und den Arbeitsablauf sowie Baustellenkontrollen auf Einhaltung der Sicherheitsbedingungen. |
